ADFC-Demonstration zum Dieselgipfel

Demo „Radwege statt Fahrverbote!“ © ADFC/Michael Handelmann

ADFC: „Radwege statt Fahrverbote!“ - Demo vor Bundesverwaltungsgericht

Am Donnerstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten. Der ADFC begleitet das Urteil mit einer großen Klingel-Demo in Leipzig.

Laut Fahrradclub hätten verpestete Luft und Zwangsmaßnahmen vermieden werden können, wenn Politik und Verwaltung schon vor Jahrzehnten auf die Förderung von Alternativen zum Auto gesetzt hätten. Er fordert Sofortinvestitionen und mehr Platz für den Radverkehr – und das verkehrspolitische Umsteuern zugunsten von Rad, Fuß und ÖPNV.

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Jetzt rächt sich die Denkfaulheit deutscher Verkehrs- und Städtebaupolitik. Anstatt wie Dänemark und die Niederlande schon seit den 80er-Jahren auf den kräftigen Ausbau des Radverkehrs zu setzen, hat man in Deutschland weiter dem Auto als Verkehrsmittel für alle Lebenslagen gehuldigt und die Tricksereien der Automobilindustrie wohlwollend unter den Teppich gekehrt. Dass über Maßnahmen für bessere Luft und Lebensqualität jetzt Gerichte entscheiden, ist ein bitterer Treppenwitz der Geschichte. Attraktive Angebote für ÖPNV und Fahrrad sind der Halm, nach dem Politik und Verwaltung jetzt endlich greifen müssen!“

ADFC-Arbeitshilfe „Saubere Luft“

Für von Fahrverboten betroffene Städte hat der ADFC die Arbeitshilfe „Saubere Luft“ entwickelt. Sie informiert über kurzfristig realisierbare Maßnahmen zur Fahrradförderung sowie über verfügbare Fördermöglichkeiten. Zu den besonders schnell umzusetzenden Vorschlägen gehören „Popup-Bikelanes“, Leihrad-Angebote, bewachte Abstellanlagen an wichtigen ÖPNV-Stationen, Kaufprämien für gewerblich genutzte Lastenräder und das Freihalten von Radspuren von illegal parkenden Fahrzeugen. Stork: „Natürlich schafft man mit ein paar Sofortmaßnahmen noch keine nachhaltig fahrradfreundlichen und lebenswerten Städte. Mittelfristig brauchen wir in allen Städten und Gemeinden durchgängige, top-ausgestattete Radverkehrsnetze, großzügige Fahrradparkhäuser und Abstellanlagen an den neuralgischen Punkten, Bürgermeisterinnen auf dem Rad und vieles mehr. Und, ja: Dafür wird der Autoverkehr Platz abgeben müssen.“

Jede 4. Autofahrt ist kürzer als 2 Kilometer!

Deutschland hat einen Radverkehrsanteil von etwa 11 Prozent am Gesamtverkehr, die Niederlande mit 27 Prozent deutlich mehr als das Doppelte. Dass auch Deutschland in solche Dimensionen vorstoßen könnte, zeigt ein Blick in die Verkehrsstatistiken. Laut einer Studie des Fraunhofer ISI auf Basis von „Mobilität in Deutschland 2008“ sind etwa 50 Prozent der Autofahrten kürzer als 5 Kilometer. Etwa 25 Prozent sogar kürzer als 2 Kilometer. Das bedeutet: Jedes vierte Auto auf der Straße ist weniger als 2.000 Meter unterwegs. Stork: „Ein Wahnsinn – wir Deutschen benutzen das Auto nicht in erster Linie für unvermeidlichen Fahrten über größere Distanzen und mit viel Gepäck, sondern in geradezu absurdem Ausmaß für Trips um die nächste Ecke. Das muss nicht sein! Die Menschen steigen um auf das Fahrrad, wenn man ihnen dafür einladende Verhältnisse bietet!“

Gratis-ÖPNV reicht nicht

Die aktuellen Ideen der Bundesregierung zur Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs hält der ADFC für nicht ausreichend. Stork: „Man muss ja schon dankbar sein, dass die Bundesregierung überhaupt mal über das Thema Verkehrswende nachdenkt. Aber kostenloser ÖPNV ist nicht die Silberkugel, die alle Probleme löst. Dafür ist der Nahverkehr selbst bei optimaler Förderung nicht leistungsfähig genug. Es gilt, von 160 Millionen Autofahrten pro Tag mindestens 40 Millionen zu ersetzen. Der ÖPNV wird derzeit für 24 Millionen Fahrten täglich genutzt. Eine Kapazitätssteigerung in diesem Ausmaß ist nicht darstellbar. Hier muss und kann der Radverkehr helfen!“

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ADFC-Demonstration zum Dieselgipfel

Themenfoto Radwege statt Fahrverbote

Copyright: ADFC/Michael Handelmann

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https://juechen.adfc.de/pressemitteilung/adfc-radwege-statt-fahrverbote-demo-vor-bundesverwaltungsgericht

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen ... 

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder (PDF-Format)

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