Projekt Gemeinsam unterwegs - Inklusives Radfahren 2021

Die CORONA-Pandemie hat vieles verändert, aber die Kooperation im Rahmen des Projektes "Gemeinsam unterwegs - Inklusives Radfahren" der Behindertenhilfe der St. Augustinus Gruppe und des ADFC Rhein-Kreis Neuss wird auch in 2021 fortgesetzt.

Eine Aufgabe für den ADFC Rhein-Kreis Neuss e.V. (ADFC RKN) und für engagierte Betreuer und Ehrenamtler

Das Pilotprojekt „Teilhabe-Touren“ hat sich in den Jahren 2018 und 2019 gut weiter entwickelt. Aus dem Projekt für die Betreuten des Ambulant betreuten Wohnen (ABW) Lorbeerstraße ist eine feste Einrichtung geworden, auf die sich alle freuen.

Erstmalig sollte 2020 auch das AbW Körnerstraße an den Aktionen rund um das Fahrrad teilhaben. Es waren von April bis Oktober 2020 mit Unterstützung der Ortsgruppen Grevenbroich und Neuss des ADFC RKN verschiedene Touren mit ganz unterschiedlichen Streckenlängen und Zielen für und mit den Betreuten der Wohnhäuser geplant worden. Die organisierten Fahrradtouren trafen auf ein reges Interesse der Bewohner der beiden Häuser. Mit Freude erwarteten alle den Start der Fahrradsaison 2020.

Aber dann kam alles anders. Die CORONA-Pandemie machte einen Strich durch alle Planungen. Es hat in 2020 keine Radaktion – weder für das Haus AbW Lorbeerstraße noch für das Haus AbW Körnerstraße – stattfinden können.

Trotz der Pandemie haben sich in 2020 die Voraussetzungen für die Radaktionen weiter verbessert. Durch die großzügige Spende einer Privatperson wurde der Kauf eines motorunterstützten Dreiradtandems, das im AbW Lorbeerstrasse stationiert ist, initiiert. Weitere Spenden ermöglichten den nachträglichen Einbau eines Gurtsystems.

Dieses Dreiradtandem wurde in 2020 für Einzelaktivitäten mit Betreuten des AbW Lorbeerstrasse intensiv genutzt und ermöglichte zu jeder Zeit kleine Touren in die nahe Umgebung.

Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde entschieden, ein zweites motorunterstütztes Dreiradtandem zu beschaffen, das in dem AbW Körnerstraße stationiert werden soll. Neben weiteren Sponsoren hat auch der ADFC RKN sich mit einer großzügigen Spende beteiligt. Wir hoffen, dass wir in Kürze auch Fördermittel des Landes NRW für das Projekt einsetzen können. Ein entsprechender Antrag ist beim Land Nordrhein-Westfalen bei der Aktion „Inklusionsscheck“ eingereicht worden.

Die Tourenplanung für das Jahr 2021 steht (siehe Anlage) und ab April sollen wieder Aktionen im Rahmen des Projektes „Gemeinsam unterwegs – Inklusives Radfahren“ unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen CORONA-Randbedingungen durchgeführt werden. Die aktuelle Lage der CORONA-Pandemie schränkt die Möglichkeiten allerdings stark ein. Durch die Beschränkungen und Auflagen können aktuell keine Ehrenamtler als Unterstützer für die Dreiradtandems angefragt werden. Die Touren werden daher nur im kleinen Rahmen durchgeführt werden. Der Tourenleiter des ADFC fährt mit FFP2-Maske und führt mit Abstand und Vorsorge. Die Mitarbeiter der Behindertenhilfe der St. Augustinus Gruppe übernehmen die Begleitung und Unterstützung der Betreuten. Die Touren sind jeweils nur auf die Betreuten eines Wohnhauses beschränkt. Zusätzlich werden Einzelfahrten für die Betreuten angeboten.

Alle Beteiligten hoffen, dass zum Sommer hin wieder Radtouren ohne Einschränkungen möglich sind.

Weitere Informationen zu diesem Themenkreis geben Meike Wimmer und ADFC TourGuide Peter Wimmer gerne.

 Peter Wimmer


https://juechen.adfc.de/neuigkeit/projekt-gemeinsam-unterwegs-inklusives-radfahren-2021

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
    Zum Anmeldeformular ...

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    Weitere Tipps, wie Sie zu Ihrer und der Sicherheit anderer beitragen ... 

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder (PDF-Format)

Bleiben Sie in Kontakt